Die Kanzlei SMH Rechtsanwälte freut sich über Ihr Interesse
Unser anwaltliches Team bietet Ihnen eine fachkundige und zielorientierte Unterstützung in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ihre rechtliche Betreuung übernehmen wir dabei gerne sowohl im Bereich einer vorsorglichen Beratung und Projektbegleitung, als auch in den Fällen einer Prozessvertretung. Zu diesem Zweck haben sich unsere Anwälte auf verschiedene Fachgebiete spezialisiert, stehen Ihnen aber auch gerne bei rechtlichen Problemen in anderen Bereichen zur Verfügung. Ein Ansprechpartner berät Sie persönlich an dem für Sie günstigsten Kanzleistandort.
Das besondere Ziel unserer Bemühungen ist von Beginn an eine vertrauensvolle und anhaltende Zusammenarbeit.
Streit mit dem Arbeitgeber, der Baufirma oder dem Vermieter?
Unsere Rechtsgebiete auf einen Blick
Bei dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt es sich um eines der komplexesten in der deutschen Rechtsordnung. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Parteien wird nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägt. Hinzu kommt, dass durch Spannungen am Arbeitsplatz sowohl das allgemeine Wohlbefinden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wesentlich in Mitleidenschaft gezogen werden kann als auch die Produktivität des Betriebes insgesamt geschädigt wird. Die Wahrnehmung der einzelnen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis ist ohne qualifizierten rechtlichen Rat oft nicht möglich oder führt nicht zum beabsichtigten Ergebnis. Derartige Fehler sind teuer und die Rechnung wird spätestens beim Arbeitsgericht präsentiert. Andererseits wird die Einschaltung eines Rechtsbeistandes von der anderen Partei nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme begriffen.
Aus diesem Grunde arbeiten wir bei SMH auch gerne im Hintergrund und beraten Sie bei Schwierigkeiten an Ihrem Arbeitsplatz oder mit ihren Arbeitnehmern, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre rechtliche Situation zutreffend einschätzen zu können. Je nach Einzelfall hilft auch häufig die Einschaltung eines neutralen arbeitsrechtlichen Beraters den Parteien, ihren Standpunkt klar zu formulieren und ihre Erwartungen der anderen Seite zu verdeutlichen. In diesem Fall bieten wir auch arbeitsrechtliche Mediation an. Sollte das Verhältnis jedoch schon derartig zerrüttet sein, dass eine Wiederherstellung nicht in Betracht kommt, setzen wir selbstverständlich Ihre Rechte auch vor Gericht nachhaltig durch.
Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit der gleichen Sorgfalt.
Arbeitgeberberatung Unser Beratungsangebot richtet sich in diesem Rahmen besonders an kleine und mittelständische Unternehmen, für die wir gerne der zentrale Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind. Insbesondere ergeben sich in der täglichen Praxis immer wieder folgende Probleme, die von Arbeitgeberseite an uns herangetragen werden.
- Unfreundliches Verhalten bis hin zum Mobbing und wie Arbeitgeber auf das Verhalten der Mitarbeiter angemessen reagieren können, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und die Produktivität zu erhalten.
- Generelle Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer und wie der Arbeitgeber die richtige Sanktion (Personalgespräch, formelle Ermahnung, formelle Abmahnung, fristgemäße oder fristlose Kündigung) einleiten kann, ohne später vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen zu
- werden.
Die richtige rechtliche Vorbereitung jeder Art von Personalabbau unter Berücksichtigung der für Ihr Unternehmen geltenden tariflichen Bestimmungen. - Die richtige Gestaltung von Auflösungsverträgen sowie eine vernünftige Bemessung der Abfindungszahlungen.
- Die richtige Formulierung bei der Gewährung von Sonderzahlungen, um einen Rechtsanspruch der Arbeitgeber für zukünftige Jahre zu vermeiden.
Arbeitgebern bieten wir neben den normalen Abrechnungsmethoden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Zeithonorarvereinbarung auch die Möglichkeit, mit uns einen Rahmenberatungsvertrag zu attraktiven Bedingungen für außergerichtliche Beratungen abzuschließen, damit Sie sich um das Wesentliche - nämlich die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens - kümmern können.
Arbeitnehmerberatung In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Arbeitnehmer oft verunsichert und nehmen einseitige Änderungen des Arbeitsvertrages durch die Arbeitgeberseite hin, ohne ihre rechtliche Tragweite zu erkennen. Verkannt wird oft, dass Maßnahmen der Personalabteilung zwar zunächst keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis haben, aber dennoch die Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick auf spätere Vorgehensweisen nachhaltig beschneiden können. Erfahrungsgemäß besteht hier besonderer Beratungsbedarf bei folgenden Problemen:
- Einseitige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen: Sind diese noch vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder handelt es sich rechtlich um eine Änderungskündigung?
- Kürzung von Arbeitsentgelt oder Zusatzleistungen
- Ungerechtfertigte Abmahnschreiben zur Vorbereitung einer Kündigung und deren Entfernung aus der Personalakte.
- Rechtmäßigkeit bereits ausgesprochener Kündigungen und welche Abfindungszahlungen Sie erwarten dürfen.
- Die Rechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Selbstverständlich handelt es sich bei den obigen Aufzählungen nur um einige Beispiele, die in unserer täglichen Berufspraxis gehäuft vorkommen. Nichtsdestoweniger beraten wir Sie natürlich umfassend in allen Rechtsproblemen, die rund um das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer auftreten können. Aus unserer Erfahrung lässt sich jedenfalls die Grundregel ableiten, dass die Betroffenen dazu neigen, juristischen Rat erst viel zu spät einzuholen. Wenden Sie sich also im Problemfall ruhig frühzeitig an uns, um sich unnötige Kosten und viele Nerven zu ersparen.
Das Architekten- und Ingenieurrecht wird in der juristischen Universitätsausbildung vernachlässigt und spielt dort kaum eine Rolle. Dies deckt sich weder mit der erheblichen Praxisrelevanz noch mit dem Umfang der Rechtsmaterie. Für eine zielführende und sachgerechte Interessenvertretung ist auf anwaltlicher Seite ein hohes Maß an Spezialisierung und Weiterbildung gefragt.
Die Praxis des Architekten- und Ingenieurrechts zeigt, dass hier schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die rechtlichen Vorgaben des verbindlichen Preisrechts (HOAI) nicht selten verkannt werden. Dies kann sowohl für den Bauherrn als auch für den Architekten/Ingenieur mit empfindlichen und kaum zu korrigierenden Nachteilen verbunden sein. Schon die Frühphase der Zusammenarbeit birgt ein weitreichendes Streitpotenzial. Eine Auseinandersetzung kann hier etwa schon darüber entstehen, ob eine bereits geleistete Tätigkeit überhaupt honorarpflichtig ist (Stichwort: Akquisition). Hier helfen allein klare und rechtssichere Absprachen.
Mängel eines Bauwerks können auf verschiedentliche Weise auf Fehler der Architekten- oder Ingenieurleistungen zurückzuführen sein. Zu unterscheiden sind dabei insbesondere Mängel der Planung, der Baukoordination oder der Ausführungsüberwachung.
Die Handhabung etwaiger Mängelrechte oder Schadensersatzansprüche bedarf einer sorgfältigen Aufklärung und einer rechtskundigen Abgrenzung der Verursachungsbeiträge. Darüber hinaus zeigen sich Mangeltatbestände des Architektenwerks nicht selten mit erheblicher Zeitverzögerung, sodass sich hier die wichtige Frage der maßgeblichen Verjährung stellt.
Der beauftragte Architekt sieht sich seinerseits mit fortschreitendem Projekt oftmals dem Vorwurf der behaupteten Kostenüberschreitung ausgesetzt. Hier bedarf es einer sorgfältigen Differenzierung zwischen etwaigen Vertragsabsprachen und der im Zuge des Bauvorhabens auszuführenden Kostenkontrolle.
Wir übernehmen für Sie gerne die prozessuale Interessenvertretung in sämtlichen Honorar- und Haftungsstreitigkeiten. Zur möglichen Vermeidung langwieriger Klageverfahren gilt unser Engagement jedoch der möglichst vorgerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir stehen Ihnen hier in allen rechtsberatenden Angelegenheiten einschließlich der Vertragsgestaltung und frühzeitigen Forderungssicherung zur Verfügung.
Bei dem Recht der ärztlichen Heilberufe handelt es sich um ein sehr breit gefächertes Gebiet. Der Schwerpunkt unserer Beratung im Arztrecht liegt bei der Unterstützung von niedergelassenen Ärzten (oder solchen, die es werden wollen) in allen Fragen, die mit der Gründung einer (Einzel- oder Gemeinschafts-) Praxis oder einer Praxisgemeinschaft, der Aufnahme neuer Gesellschafter, dem Ausscheiden bestehender Gesellschafter oder der Auflösung von Arztpraxen zusammenhängen. Hierbei wird besonderer Wert auf eine für alle Beteiligten interessengerechte Gestaltung gelegt. Wenn möglich, wird von uns stets eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien angestrebt. Sollte eine solche nicht möglich sein, vertreten wir natürlich auch gerne Ihre Interessen vor Gericht. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arzthaftungsrecht dar. In der letzten Zeit kommt es verstärkt zu Schmerzensgeldforderungen gegen Ärzte wegen wirklich oder angeblich fehlerhafter Behandlungen.
Die Rechtsprechung neigt inzwischen zur Zuerkennung immer höherer Schmerzensgelder, so dass solche Prozesse sowohl für Ärzte und deren Versicherungen als auch für die Patienten von immer größerer wirtschaftlicher Bedeutung werden. Herr Dr. Schorsch ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 im Arzthaftungsrecht sowohl für Patienten als auch für niedergelassene Ärzte und Kliniken tätig. Durch intensive Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ärzten ist es uns möglich, neben den juristischen Feinheiten des Arzthaftungsprozesses auch die medizinischen Fragen des jeweiligen Falles sachgerecht einzuschätzen. Bei verbleibenden Unklarheiten in medizinisch - technischen Details unterstützen wir Ärzte und Patienten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Gutachterverfahren.
Das Baurecht ist gekennzeichnet durch ein oftmals weitreichendes Vertragsgeflecht. Seine Handhabung erfordert nicht allein die sichere Fachkenntnis in dem rechtlichen Kerngebiet, sondern bedarf darüber hinaus des geübten Augenmerks für weitere Rechtsanwendungen (Bank- und Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht). Allein die Vielzahl der am Bau beteiligten (Bauherr, Baubetreuer, Generalunternehmer, Nachunternehmer) stellt für sich genommen bereits besondere Anforderungen an eine gezielte Sachverhaltsaufklärung und an eine lösungsorientierte Mandatsbearbeitung. Die rechtlichen Probleme erstrecken sich zeitlich von der Planungsphase bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen. Sie sind vielfältig und auch für den erfahrenen Baubeteiligten oftmals nicht ohne anwaltliche Hilfe lösbar.
Die praxisrelevanten Themen betreffen nicht selten bereits die einschlägigen Vertragsgrundlagen (BGB/VOB-Vertrag, Leistungsbeschreibung, DIN-Vorgaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen). Sie setzen sich darüber hinaus fort, etwa in den Fragen wechselseitiger Sicherheitsleistungen, Vertragsstrafen und Bauzeitverzögerungen. Schließlich endet der rechtliche Klärungsbedarf auch nicht mit der Abnahme der Werkleistung.
Vielmehr ergibt sich ein erhöhtes Konfliktpotenzial oftmals erst im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des Auftragnehmers und deren Prüfung durch den Auftraggeber. Dies gilt erst recht im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsaufhebung). Eine genaue juristische Arbeitsweise muss sich außerdem der ordnungsgemäßen Geltendmachung von Schadensersatz- und Mängelrecht widmen.
Das Werkvertragsrecht kommt mit seiner gleichgearteten Rechtsmaterie überall dort zum Tragen, wo Werkleistungen nicht in der speziellen Form der Bauleistung erbracht werden. Hier geht es etwa um den weitreichenden Bereich von Spezialanfertigungen und Reparaturaufträgen ohne Zusammenhang mit einer Bauwerkserrichtung. Für den Baurechtler ist die sichere Kenntnis dieser Rechtsmaterie eine Grundvoraussetzung.
Unser Service beruht auf einer spezialisierten Fachkenntnis. Die Prozessvertretung oder etwa die Vertretung in gerichtlichen Beweisverfahren ist selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir stehen Ihnen darüber hinaus jedoch zu jedem Stadium eines Bauvorhabens gerne beratend zur Seite. Die baurechtliche Erfahrung lehrt, dass im Zuge einer derartigen Betreuung maßgebliche Rechte frühzeitig gesichert und hierdurch langfristige Verfahren vermieden werden können.
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbesondere die rechtlichen Verhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen beinhaltet.
Das Tätigkeitsfeld einer Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts ist umfangreicher Natur. Bei einer Eheschließung, der Geburt von Kindern und insbesondere im Fall einer Trennung und Ehescheidung ergeben sich viele Fragen und rechtliche Probleme.
Beratungs- und Handlungsbedarf, der in diesem Zusammenhang entsteht, betrifft nach unseren Erfahrungen im Kernbereich die Bereiche Ehewohnung und Hausrat, Regelung und Ausgestaltung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten und die Kinder, Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Kindesmutter, Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und die Behandlung des Vermögens der Ehegatten.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts liegen in unserer Kanzlei auf den folgenden Themenkreisen:
- Beratung vor und nach der Eheschließung
- Vertragsgestaltung in Familiensachen (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten etc.)
- Ehescheidung
- Unterhaltsangelegenheiten
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vermögensaufteilung
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Erhebung der Nebenklage im Strafprozess
- Vaterschaftsanfechtung
Gleichwohl unterstützen wir Sie auch in allen anderen Familienrechtsfragen.
Ferner sind wir Ihnen auch bei der Erstellung von Testamenten behilflich und werden im Rahmen von Erbschaftsstreitigkeiten für Sie tätig. Erben und vererben stellt oftmals einen komplexen rechtlichen und auch zwischenmenschlichen Problemkreis dar, der zudem erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann.
Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit betreffend das Erbrecht stehen folgende Schwerpunkte:
- Erbgestaltung ( z.B. Testament, Verträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Erbverträge, Unternehmensnachfolge etc.)
- Erbauseinandersetzungen (Erbscheinserteilung, Pflichtteilsrecht, Auskunftsrechte und -pflichten)
Wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren möchten, so sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten für die interne Planung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Hier beraten wir Sie vom Vereinsrecht bis hin zum GmbH-Recht und von der Gründung bis zur Auflösung Ihrer Gesellschaft.
Viele Geschäftsleute, die sich mit anderen Geschäftsleuten zusammengetan haben, um zum Beispiel Synergieeffekte zu nutzen, bilden mit diesen unter Umständen bereits eine so genannte Personengesellschaft, ohne dass es den Beteiligten überhaupt bewusst ist. Denn entgegen einer vielfach verbreiteten Meinung ist der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages für viele Gesellschaftsformen der deutschen Rechtsordnung nicht zwingende Voraussetzung. Gerade bei diesen Gesellschaftsformen besteht jedoch die Möglichkeit, für die Verbindlichkeiten der Geschäftspartner mit dem gesamten Vermögen haften zu müssen. Diese Haftung erstreckt sich dann jedoch nicht lediglich auf ihr Geschäftsvermögen sondern umfasst auch ihre privaten Vermögenswerte, so dass es im Extremfall zu einem unverschuldeten finanziellen Ruin kommen kann.
Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, geschäftliche Aktivitäten mit Partnern in einen geregelten rechtlichen Rahmen zu bringen. Hier sollten nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner definiert werden sondern auch der Fortbestand, Abfindungszahlungen oder die Auflösung der Gesellschaft bei Austritt oder Tod eines Gesellschafters geregelt sein.
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater finden wir so für Sie die Gesellschaftsform, die Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Geschäftsidee am besten entspricht. Je nach Ihren Bedürfnissen erstellen wir Ihnen Ihren ganz persönlichen Gesellschaftsvertrag und kümmern uns um alle juristischen Formalitäten, damit Sie sich voll Ihren geschäftlichen Aktivitäten widmen können. Weiterhin beraten wir Sie gerade in der Gründungsphase über die Risiken, die vor der rechtswirksamen Eintragung Ihrer Gesellschaft auf Sie persönlich oder Ihren Geschäftsführer zukommen könnten.
Bereits bestehenden Gesellschaften bieten wir eine umfassende Betreuung in organisationsrechtlichen Angelegenheiten, formulieren Beschlüsse und kümmern uns um die Anmeldung zum Handelsregister. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland und betreuen Sie bei der internen Umsetzung von Beschlüssen und Personalentscheidungen. Geschäftsführern bieten wir umfassende Informationen über die korrekte Einhaltung der für sie relevanten haftungsrechtlichen Vorschriften. Gerne beraten wir Sie auch bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihren Mitgesellschaftern, versuchen im Dialog eine Konfliktlösung oder setzen Ihre Rechte für Sie durch.
Mehr als 50% der Haushalte in der Bundesrepublik leben in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Da an jedem Mietverhältnis stets mindestens zwei Parteien beteiligt sind, wird schnell deutlich, wie verbreitet mietrechtliche Beziehungen - und daher leider auch oft mietrechtliche Streitigkeiten - hierzulande sind.
Das BGB bietet hierfür eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die sich seit jeher dadurch auszeichnen, dass sie selbst für den Juristen äußerst unsystematisch erscheinen und die für den konkreten Fall maßgeblichen Vor-schriften daher oftmals nur schwer aufzufinden sind. Hieran hat sich auch durch die Mietrechtsreform, die zum 1. September 2001 in Kraft trat, nichts Entscheidendes geändert.
Hinzu kommt, dass für Mietverhältnisse zum einen zahlreiche Sondergesetze und Rechtsverordnungen gelten; zudem enthalten auch die in aller Regel verwendeten Mietvertragsformulare eine Vielzahl von Bestimmungen, mit welchen die gesetzlichen Regelungen teilweise ergänzt, teilweise abgeändert werden. Die umfangreiche Rechtsprechung z. B. zu der Frage, inwieweit Klauseln, die die gesetzlichen Vorschriften abändern, wirksam sind oder nicht, tut ein Übriges, um die Unübersichtlichkeit der Materie zu verstärken und die Mietparteien darüber im Unklaren zu lassen, welche Regelung denn nun für den konkreten Fall anwendbar ist.
Auch das Recht des Wohnungseigentums bietet aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Personen dauerhaft eine Gemeinschaft bilden (müssen), ein erhebliches Konfliktpotential. das hierfür maßgebliche Gesetz, das WEG, wurde durch den Gesetzgeber erst im Jahre 2008 einer umfassenden Neugestaltung unterzogen.
Aus alledem wird deutlich, dass eine wirklich qualifizierte rechtliche Beratung im Miet- und auch im WEG-Recht nur möglich ist, wenn sich der betreffende Rechtsanwalt auf diese Materie spezialisiert hat. Eine solche Beratung erhalten Sie bei uns durch Herrn Dr. Schorsch, der sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentums befasst. Dies gilt sowohl für die rechtliche Beratung von Vermietern als auch von Mietern.
Zu unseren Mandanten zählen Vermietungs- und Hausverwaltungsgesellschaften, namhafte Großvermieter, mietende Gewerbeunternehmen und Privatpersonen. Wir helfen bei der Gestaltung rechtssicherer Mietverträge und versuchen im Streitfall nach Möglichkeit, die rechtlichen Differenzen unserer Mandanten außergerichtlich zu lösen. Sollte dies keinen Erfolg versprechen, führen wir selbstverständlich für Sie sämtliche Prozessarten und kümmern uns auch um die anschließende Zwangsvollstreckung.
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts umfasst insbesondere die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Unfall unter Berücksichtigung folgender Hauptpositionen:
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
- Totalschaden / wirtschaftlicher Totalschaden
- Verdienstausfall
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
Weiter übernehmen wir auch Ihre Strafverteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie auf dem Gebiet des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlicht- und Abstandsverstoß, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren unter Drogeneinfluss etc.).
Bei weiteren Fragen zu diesem Themenkreis sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
Streit mit dem Arbeitgeber, der Baufirma oder dem Vermieter?
Unsere Rechtsgebiete auf einen Blick
Dr. Thomas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 (0)221 337 26 36
Telefax: +49 (0)221 337 26 40
Dr. Patrick Schorsch
Fachanwalt für Miet- und WEG-Rech
Telefon: +49 (0)211 513 67 82
Telefax: +49 (0)211 513 68 16
Markus Reiner LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24
Gabriela Marzahn
Rechtsanwältin Familien-, Erb- und Verkehrsrecht
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24
-
Dr. Thomas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: +49 (0)221 337 26 36
Telefax: +49 (0)221 337 26 40Geboren
- 1967 in Hagen/NRW
Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2001
Ausbildung
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Universität zu Köln
Vorangegangene Berufstätigkeit
- Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln
- Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei „Norton Rose Vieregge“
- Rechtsanwalt in der Kölner Sozietät „Loschelder Rechtsanwälte“
Fremdsprachen
- Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
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Dr. Patrick Schorsch
Fachanwalt für Miet- und WEG-Rech
Telefon: +49 (0)211 513 67 82
Telefax: +49 (0)211 513 68 16Geboren
- 1969 in Mettmann
Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 1998
Fachanwaltsbezeichnung
- seit 2006
Ausbildung
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Universität zu Köln
Vorangegangene Berufstätigkeit
- Rechtsanwalt in der Sozietät "Pünder, Volhard, Weber & Axster" (jetzt: "Clifford Chance")
Fremdsprachen
- Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
- Miet- und WEG-Recht
- Arztrecht
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Markus Reiner LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24Geboren
- 1971 in Alpen
Zulassung als Rechtsanwalt
- seit 2002
Ausbildung
- Universitäten Bielefeld und Valencia/Spain
- University of the western Cape/South Africa (LL.M. 2001)
- Weiterbildung zum Wirtschaftsjuristen an der Steuer- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf
Fremdsprachen
- Englisch
- Spanisch
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
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Gabriela Marzahn
Rechtsanwältin Familien-, Erb- und Verkehrsrecht
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24Geboren
- 1968 in Düsseldorf
Zulassung als Rechtsanwältin
- seit 1998
Ausbildung
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Vorangegangene Berufstätigkeit
- Rechtsanwältin in der Düsseldorfer Sozietät "Brembach, Liedgens, Zmugg"
Fremdsprachen
- Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familien- und Erbrecht
- Verkehrsrecht
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Unsere Standorte auf einen Blick
Düsseldorf
RA Dr. Patrick Schorsch
Alt-Pempelfort 11a
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 51 36 782
Telefax: +49 (0)211 51 36 816
Mettmann
RAin Gabriela Marzahn
RA Markus Reiner LL.M.
Johannes-Flintrop-Straße 8-10
40822 Mettmann
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24
Köln
RA Dr. Thomas Schmidt
Roonstraße 34
50674 Köln
Telefon: +49 (0)221 33 72 636
Telefax: +49 (0)221 33 72 640