Skip to main content

Die Kanzlei SMH Rechtsanwälte freut sich über Ihr Interesse

Unser anwaltliches Team bietet Ihnen eine fachkundige und zielorientierte Unterstützung in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Ihre rechtliche Betreu­ung übernehmen wir dabei gerne sowohl im Bereich einer vorsorglichen Beratung und Projektbegleitung, als auch in den Fällen einer Prozessvertretung. Zu diesem Zweck haben sich unsere Anwälte auf verschiedene Fachgebiete spezialisiert, stehen Ihnen aber auch gerne bei rechtlichen Problemen in anderen Bereichen zur Verfügung. Ein Ansprechpartner berät Sie persönlich an dem für Sie günstigsten Kanzleistandort.

Das besondere Ziel unserer Bemühungen ist von Beginn an eine vertrauensvolle und anhaltende Zusammenarbeit.

Streit mit dem Arbeitgeber, der Baufirma oder dem Vermieter?

Unsere Rechtsgebiete auf einen Blick

Arbeitsrecht

Bei dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt es sich um eines der komplexesten in der deutschen Rechts­ord­nung. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Parteien wird nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsge­richte geprägt. Hinzu kommt, dass durch Spannungen am Arbeitsplatz sowohl das allgemeine Wohl­befinden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wesentlich in Mitleiden­schaft gezogen werden kann als auch die Produk­tivität des Betriebes insgesamt geschädigt wird. Die Wahr­nehmung der einzelnen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsver­hältnis ist ohne qualifizierten rechtlichen Rat oft nicht möglich oder führt nicht zum beab­sich­tigten Ergebnis. Derartige Fehler sind teuer und die Rechnung wird spätestens beim Arbeitsge­richt präsen­tiert. Andererseits wird die Einschaltung eines Rechts­beis­tandes von der anderen Partei nicht gerade als vertrauensbil­dende Maßnahme begriffen.

Aus diesem Grunde arbeiten wir bei SMH auch gerne im Hintergrund und beraten Sie bei Schwierig­keiten an Ihrem Ar­beits­platz oder mit ihren Arbeitnehmern, um Ihnen die Mög­lich­keit zu geben, Ihre rechtliche Situation zutreffend einschätzen zu können. Je nach Einzelfall hilft auch häufig die Einschaltung eines neutralen arbeits­recht­lichen Beraters den Parteien, ihren Standpunkt klar zu formulieren und ihre Erwartungen der an­deren Seite zu verdeutlichen. In diesem Fall bieten wir auch ar­beits­rechtliche Mediation an. Sollte das Verhältnis jedoch schon derartig zerrüttet sein, dass eine Wiederher­stellung nicht in Be­tracht kommt, setzen wir selbstver­ständlich Ihre Rechte auch vor Gericht nachhaltig durch.
Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit der gleichen Sorgfalt.

Arbeitgeberbe­ratung
Unser Beratungsan­gebot richtet sich in diesem Rahmen besonders an kleine und mittel­stän­dische Unternehmen, für die wir gerne der zentrale Ansprech­partner in allen arbeits­recht­lichen Ange­lege­nheiten sind. Insbesondere ergeben sich in der täglichen Praxis immer wieder folgende Probleme, die von Arbeit­geberseite an uns herangetragen werden.

  • Unfreund­liches Verhalten bis hin zum Mobbing und wie Arbeitgeber auf das Verhalten der Mitarbeiter angemessen reagieren können, um den Betriebsf­rieden wiederherzus­tellen und die Produk­tivität zu erhalten.
  • Generelle Pflichtverlet­zungen durch Arbeitnehmer und wie der Arbeitgeber die richtige Sanktion (Personalge­spräch, formelle Ermahnung, form­elle Abmahnung, fristgemäße oder fristlose Kündigung) einleiten kann, ohne später vom Arbeit­nehmer in Anspruch genommen zu
  • werden.
    Die richtige rechtliche Vorbereitung jeder Art von Personal­abbau unter Berück­sich­tigung der für Ihr Unternehmen geltenden tariflichen Bestimmungen.
  • Die richtige Gestaltung von Auflösungsver­trägen sowie eine ver­nünftige Bemessung der Abfin­dungszah­lungen.
  • Die richtige Formulierung bei der Gewährung von Sonderzahlun­gen, um einen Recht­sanspruch der Arbeitgeber für zukünftige Jahre zu vermeiden.

Arbeitgebern bieten wir neben den normalen Abrech­nungsmet­hoden nach dem Rechtsan­waltsver­gütungs­gesetz (RVG) oder einer Zeithonorar­verein­barung auch die Möglichkeit, mit uns einen Rahmenbe­ratungs­vertrag zu attraktiven Bedingungen für außerge­richt­liche Beratungen abzusch­ließen, damit Sie sich um das Wesentliche - nämlich die Leistungs­fähigkeit Ihres Un­ter­nehmens - kümmern können.

Arbeitnehmerbe­ratung
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Arbeitnehmer oft ver­unsichert und nehmen einseitige Änderungen des Arbeitsver­trages durch die Arbeitgebe­rseite hin, ohne ihre rechtliche Trag­weite zu erkennen. Verkannt wird oft, dass Maßnahmen der Personalab­teilung zwar zunächst keine Auswirkung auf das Arbeits­verhältnis haben, aber dennoch die Rechte der Arbeit­nehmer im Hinblick auf spätere Vorge­hens­weisen nach­haltig beschneiden können. Erfah­rungsge­mäß besteht hier besonderer Beratungs­bedarf bei folgenden Problemen:

  • Einseitige Umgestaltung der Arbeitsbedin­gungen: Sind diese noch vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder handelt es sich rechtlich um eine Änderungs­kün­digung?
  • Kürzung von Arbeit­sentgelt oder Zusatz­leis­tungen
  • Unge­rechtfer­tigte Abmahnsch­reiben zur Vorbereitung einer Kündigung und deren Entfernung aus der Personalakte.
  • Rechtmäßigkeit bereits ausge­sproc­hener Kündigungen und welche Abfin­dungszah­lungen Sie erwarten dürfen.
  • Die Rechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeit­gebers.

Selbstver­ständlich handelt es sich bei den obigen Aufzählungen nur um einige Beispiele, die in unserer täglichen Berufspraxis gehäuft vorkommen. Nichtsdes­toweniger beraten wir Sie natür­lich umfassend in allen Rechtsprob­lemen, die rund um das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer auftreten können. Aus unserer Erfahrung lässt sich jedenfalls die Grundregel ableiten, dass die Betroffenen dazu neigen, juristischen Rat erst viel zu spät einzuholen. Wenden Sie sich also im Problemfall ruhig frühzeitig an uns, um sich unnötige Kosten und viele Nerven zu ersparen.

Architekten- und Inge­nieur­recht

Das Architekten- und Inge­nieur­recht wird in der jur­is­tischen Universität­saus­bildung vernach­lässigt und spielt dort kaum eine Rolle. Dies deckt sich weder mit der erheblichen Praxis­relevanz noch mit dem Umfang der Rechtsmaterie. Für eine zielführende und sachgerechte Interessenver­tretung ist auf an­walt­licher Seite ein hohes Maß an Spezialisierung und Weiter­bildung gefragt.

Die Praxis des Architekten- und Inge­nieur­rechts zeigt, dass hier schon zum Zeitpunkt des Vertragssch­lusses die rechtlichen Vor­gaben des verbindlichen Preisrechts (HOAI) nicht selten verkannt werden. Dies kann sowohl für den Bauherrn als auch für den Architekten/Ingenieur mit empfindlichen und kaum zu kor­ri­gier­enden Nachteilen verbunden sein. Schon die Frühphase der Zusam­menarbeit birgt ein weitreic­hendes Streit­potenzial. Eine Auseinander­setzung kann hier etwa schon darüber entstehen, ob eine bereits geleistete Tätigkeit überhaupt honorarpf­lichtig ist (Stichwort: Akquisition). Hier helfen allein klare und rechts­sichere Absprachen.

Mängel eines Bauwerks können auf verschiedent­liche Weise auf Fehler der Architekten- oder Inge­nieur­leis­tungen zurückzuf­ühren sein. Zu unterscheiden sind dabei insbesondere Mängel der Planung, der Baukoor­dination oder der Ausfüh­rungs­über­wachung.

Die Handhabung etwaiger Mängelrechte oder Schadensersat­zansp­rüche bedarf einer sorgfältigen Aufklärung und einer rechts­kundigen Abgrenzung der Verursac­hungs­beit­räge. Darüber hinaus zeigen sich Mange­ltatbe­stände des Architekten­werks nicht selten mit erheblicher Zeitver­zögerung, sodass sich hier die wichtige Frage der maßgeblichen Verjährung stellt.

Der beauftragte Architekt sieht sich seinerseits mit fortsch­reitendem Projekt oftmals dem Vorwurf der behaupteten Kosten­über­schreitung ausgesetzt. Hier bedarf es einer sorg­fältigen Differen­zierung zwischen etwaigen Vertrag­sabsp­rachen und der im Zuge des Bauvorhabens auszufüh­renden Kosten­kont­rolle.

Wir übernehmen für Sie gerne die prozessuale Interessenver­tretung in sämtlichen Honorar- und Haftungs­streitig­keiten. Zur möglichen Vermeidung langwieriger Klagever­fahren gilt unser Engagement jedoch der möglichst vorge­richt­lichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir stehen Ihnen hier in allen rechtsbe­ratenden Ange­lege­nheiten einschließlich der Vertragsge­staltung und frühzeitigen Forderungssic­herung zur Verfügung.

Arztrecht

Bei dem Recht der ärztlichen Heilberufe handelt es sich um ein sehr breit gefächertes Gebiet. Der Schwerpunkt unserer Beratung im Arztrecht liegt bei der Unter­stützung von niedergelas­senen Ärzten (oder solchen, die es werden wollen) in allen Fragen, die mit der Gründung einer (Einzel- oder Gemeinschafts-) Praxis oder einer Praxisge­mein­schaft, der Aufnahme neuer Gesell­schafter, dem Ausscheiden bestehender Gesell­schafter oder der Auflösung von Arztpraxen zusammen­hängen. Hierbei wird besonderer Wert auf eine für alle Beteiligten interessenge­rechte Gestaltung gelegt. Wenn möglich, wird von uns stets eine einver­nehm­liche Lösung zwischen den Parteien angestrebt. Sollte eine solche nicht möglich sein, vertreten wir natürlich auch gerne Ihre Interessen vor Gericht. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arzthaf­tungs­recht dar. In der letzten Zeit kommt es verstärkt zu Schmer­zensge­ldfor­derungen gegen Ärzte wegen wirklich oder angeblich fehlerhafter Behandlungen.

Die Rechtsp­rechung neigt inzwischen zur Zuerkennung immer höherer Schmer­zens­gelder, so dass solche Prozesse sowohl für Ärzte und deren Versic­herungen als auch für die Patienten von immer größerer wirtschaft­licher Bedeutung werden. Herr Dr. Schorsch ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 im Arzthaf­tungs­recht sowohl für Patienten als auch für niederge­lassene Ärzte und Kliniken tätig. Durch intensive Zusam­menarbeit mit einer Vielzahl von Ärzten ist es uns möglich, neben den juristischen Feinheiten des Arzthaf­tungs­prozesses auch die medizinischen Fragen des jeweiligen Falles sachgerecht einzusch­ätzen. Bei verbleibenden Unklarheiten in medizinisch - technischen Details unterstützen wir Ärzte und Patienten auch in gerichtlichen und außerge­richt­lichen Gutachterver­fahren.

Bau- und Werkver­trags­recht

Das Baurecht ist gekenn­zeichnet durch ein oftmals weitreic­hendes Vertragsge­flecht. Seine Handhabung erfordert nicht allein die sichere Fachkenntnis in dem rechtlichen Kerngebiet, sondern bedarf darüber hinaus des geübten Augenmerks für weitere Rechtsanwen­dungen (Bank- und Versic­herungs­recht, Steuerrecht, Insol­venz­recht). Allein die Vielzahl der am Bau beteiligten (Bauherr, Baubetreuer, Generalunter­nehmer, Nach­unternehmer) stellt für sich genommen bereits besondere An­forder­ungen an eine gezielte Sachver­halt­sauf­klärung und an eine lösungs­orien­tierte Mandats­bear­beitung. Die rechtlichen Pro­bleme erstrecken sich zeitlich von der Planungsphase bis zum Ablauf der Gewähr­leis­tungs­fristen. Sie sind vielfältig und auch für den erfahrenen Baube­teiligten oftmals nicht ohne anwaltliche Hilfe lösbar.

Die praxis­relevanten Themen betreffen nicht selten bereits die einschlägigen Vertragsg­rund­lagen (BGB/VOB-Vertrag, Leistungs­beschreibung, DIN-Vorgaben, Allgemeine Geschäftsbedin­gungen, Besondere Vertragsbedin­gungen). Sie setzen sich darüber hinaus fort, etwa in den Fragen wechsel­seitiger Sicher­heits­leis­tungen, Vertragsst­rafen und Bauzeitver­zöge­rungen. Schließlich endet der rechtliche Klärungs­bedarf auch nicht mit der Abnahme der Werkleistung.

Vielmehr ergibt sich ein erhöhtes Konflikt­potenzial oftmals erst im Zusammenhang mit der Schluss­rechnung des Auftrag­nehmers und deren Prüfung durch den Auftraggeber. Dies gilt erst recht im Falle einer vorzeitigen Vertrags­been­digung (Kündigung, Vertrag­sauf­hebung). Eine genaue juristische Arbeitsweise muss sich außerdem der ordnungsge­mäßen Geltend­machung von Schaden­sersatz- und Mängelrecht widmen.

Das Werkver­trags­recht kommt mit seiner gleich­gear­teten Rechtsmaterie überall dort zum Tragen, wo Werkleis­tungen nicht in der speziellen Form der Bauleistung erbracht werden. Hier geht es etwa um den weitreic­henden Bereich von Spezialanfer­tigungen und Reparaturauf­trägen ohne Zusammenhang mit einer Bauwer­kser­richtung. Für den Baurechtler ist die sichere Kenntnis dieser Rechtsmaterie eine Grund­voraus­setzung.

Unser Service beruht auf einer spezialisierten Fachkenntnis. Die Prozessver­tretung oder etwa die Vertretung in gerichtlichen Beweisver­fahren ist selbstver­ständlich ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir stehen Ihnen darüber hinaus jedoch zu jedem Stadium eines Bauvorhabens gerne beratend zur Seite. Die baurechtliche Erfahrung lehrt, dass im Zuge einer derartigen Betreuung maßgebliche Rechte frühzeitig gesichert und hierdurch langfristige Verfahren vermieden werden können.

Familien- und Erbrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbeson­dere die rechtlichen Verhältnisse der durch die Ehe, Lebens­partnerschaft, Familie und Verwandt­schaft miteinander ver­bun­denen Personen beinhaltet.

Das Tätig­keitsfeld einer Rechtsan­wältin auf dem Gebiet des Fami­lienrechts ist umfangreicher Natur. Bei einer Ehesch­ließung, der Geburt von Kindern und insbesondere im Fall einer Trennung und Ehescheidung ergeben sich viele Fragen und rechtliche Pro­bleme.

Beratungs- und Handlungs­bedarf, der in diesem Zusammenhang entsteht, betrifft nach unseren Erfahrungen im Kernbereich die Bereiche Ehewohnung und Hausrat, Regelung und Ausgestaltung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, Höhe und Dauer von Unter­haltszah­lungen an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten und die Kinder, Unter­halt­sansp­rüche der nichtehelichen Kindesmutter, Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenan­wart­schaften und die Be­handlung des Vermögens der Ehegatten.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit auf dem Gebiet des Familien­rechts liegen in unserer Kanzlei auf den folgenden Themen­kreisen:

  • Beratung vor und nach der Ehesch­ließung
  • Vertragsge­staltung in Familien­sachen (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolge­nverein­barungen, Vorsorge­voll­machten etc.)
  • Ehescheidung
  • Unter­haltsange­lege­nheiten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vermöge­nsauf­teilung
  • Maßnahmen nach dem Gewalt­schutz­gesetz
  • Erhebung der Nebenklage im Strafprozess
  • Vater­schaftsan­fechtung

Gleichwohl unterstützen wir Sie auch in allen anderen Familien­rechtsfragen.

Ferner sind wir Ihnen auch bei der Erstellung von Testamenten behilflich und werden im Rahmen von Erbschafts­streitig­keiten für Sie tätig. Erben und vererben stellt oftmals einen komplexen rechtlichen und auch zwischen­mensch­lichen Problemkreis dar, der zudem erhebliche wirtschaft­liche Auswirkungen haben kann.

Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit betreffend das Erbrecht stehen folgende Schwerpunkte:

  • Erbgestaltung ( z.B. Testament, Verträge im Wege der vorweggenom­menen Erbfolge, Erbverträge, Unterneh­mens­nach­folge etc.)
  • Erbauseinanderset­zungen (Erbscheinser­teilung, Pflicht­teils­recht, Auskunftsrechte und -pflichten)

Wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren möchten, so sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Gesell­schafts­recht

Das Gesell­schafts­recht gehört zu den wichtigsten Rechtsge­bieten für die interne Planung Ihrer geschäft­lichen Aktivitäten. Hier beraten wir Sie vom Vereinsrecht bis hin zum GmbH-Recht und von der Gründung bis zur Auflösung Ihrer Gesellschaft.

Viele Geschäfts­leute, die sich mit anderen Geschäfts­leuten zu­sam­mengetan haben, um zum Beispiel Syner­gieef­fekte zu nutzen, bilden mit diesen unter Umständen bereits eine so genannte Personenge­sell­schaft, ohne dass es den Beteiligten überhaupt bewusst ist. Denn entgegen einer vielfach verbreiteten Meinung ist der Abschluss eines schriftlichen Gesell­schaftsver­trages für viele Gesell­schafts­formen der deutschen Rechtsordnung nicht zwingende Voraussetzung. Gerade bei diesen Gesell­schafts­formen besteht jedoch die Möglichkeit, für die Verbind­lich­keiten der Geschäft­spartner mit dem gesamten Vermögen haften zu müssen. Diese Haftung erstreckt sich dann jedoch nicht lediglich auf ihr Geschäftsver­mögen sondern umfasst auch ihre privaten Vermöge­nswerte, so dass es im Extremfall zu einem unver­schul­deten finanziellen Ruin kommen kann.

Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, geschäft­liche Aktivitäten mit Partnern in einen geregelten rechtlichen Rahmen zu bringen. Hier sollten nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertrag­spartner definiert werden sondern auch der Fortbestand, Abfin­dungszah­lungen oder die Auflösung der Gesellschaft bei Austritt oder Tod eines Gesell­schafters geregelt sein.

In enger Zusam­menarbeit mit Ihrem Steuerberater finden wir so für Sie die Gesell­schaftsform, die Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Geschäft­sidee am besten entspricht. Je nach Ihren Bedürfnissen erstellen wir Ihnen Ihren ganz persönlichen Gesell­schafts­vertrag und kümmern uns um alle juristischen Form­ali­tä­ten, damit Sie sich voll Ihren geschäft­lichen Aktivitäten widmen können. Weiterhin beraten wir Sie gerade in der Grün­dungs­phase über die Risiken, die vor der rechts­wirk­samen Eintragung Ihrer Gesellschaft auf Sie persönlich oder Ihren Geschäfts­führer zukommen könnten.

Bereits bestehenden Gesell­schaften bieten wir eine umfassende Betreuung in organisations­recht­lichen Ange­lege­nheiten, form­ulieren Beschlüsse und kümmern uns um die Anmeldung zum Handels­register. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Tochterge­sell­schaften im In- und Ausland und betreuen Sie bei der internen Umsetzung von Beschlüssen und Personalent­scheidungen. Geschäfts­führern bieten wir umfassende Info­rmationen über die korrekte Einhaltung der für sie relevanten haftungs­recht­lichen Vorschriften. Gerne beraten wir Sie auch bei Meinungsver­schieden­heiten mit Ihren Mitge­sell­schaftern, versuchen im Dialog eine Konflikt­lösung oder setzen Ihre Rechte für Sie durch.

Miet- und WEG-Recht

Mehr als 50% der Haushalte in der Bundes­republik leben in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Da an jedem Mietver­hältnis stets mindestens zwei Parteien beteiligt sind, wird schnell deutlich, wie verbreitet mietrecht­liche Beziehungen - und daher leider auch oft mietrecht­liche Streitig­keiten - hierzu­lande sind.

Das BGB bietet hierfür eine Vielzahl von Rechts­vorsch­riften, die sich seit jeher dadurch auszeichnen, dass sie selbst für den Juristen äußerst unsys­tematisch erscheinen und die für den konkreten Fall maßgeblichen Vor-schriften daher oftmals nur schwer aufzufinden sind. Hieran hat sich auch durch die Mietrechts­reform, die zum 1. September 2001 in Kraft trat, nichts Entscheidendes geändert.

Hinzu kommt, dass für Mietver­hält­nisse zum einen zahlreiche Sondergesetze und Rechts­verord­nungen gelten; zudem enthalten auch die in aller Regel verwendeten Mietver­tragsfor­mulare eine Vielzahl von Bestimmungen, mit welchen die gesetzlichen Regelungen teilweise ergänzt, teilweise abgeändert werden. Die umfangreiche Rechtsp­rechung z. B. zu der Frage, inwieweit Klauseln, die die gesetzlichen Vorschriften abändern, wirksam sind oder nicht, tut ein Übriges, um die Unüber­sicht­lichkeit der Materie zu verstärken und die Mietparteien darüber im Unklaren zu lassen, welche Regelung denn nun für den konkreten Fall anwendbar ist.

Auch das Recht des Wohnungs­eigentums bietet aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Personen dauerhaft eine Gemein­schaft bilden (müssen), ein erhebliches Konflikt­potential. das hierfür maßgebliche Gesetz, das WEG, wurde durch den Gesetz­geber erst im Jahre 2008 einer umfassenden Neugestaltung unterzogen.

Aus alledem wird deutlich, dass eine wirklich qualifizierte rechtliche Beratung im Miet- und auch im WEG-Recht nur möglich ist, wenn sich der betreffende Rechtsanwalt auf diese Materie spezialisiert hat. Eine solche Beratung erhalten Sie bei uns durch Herrn Dr. Schorsch, der sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 schwer­punkt­mäßig mit allen Fragen des Wohn- und Gewerbe­raum­miet­rechts sowie des Wohnungs­eigentums befasst. Dies gilt sowohl für die rechtliche Beratung von Vermietern als auch von Mietern.

Zu unseren Mandanten zählen Vermietungs- und Hausverwal­tungsge­sell­schaften, namhafte Großver­mieter, mietende Gewer­beunter­nehmen und Privatper­sonen. Wir helfen bei der Gestaltung rechtssic­herer Mietverträge und versuchen im Streitfall nach Möglichkeit, die rechtlichen Differenzen unserer Mandanten außerge­richtlich zu lösen. Sollte dies keinen Erfolg versprechen, führen wir selbstver­ständlich für Sie sämtliche Prozessarten und kümmern uns auch um die anschließende Zwangs­voll­streckung.

Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrs­rechts umfasst insbesondere die gerichtliche und außerge­richt­liche Schadens­regulierung nach einem Unfall unter Berück­sich­tigung folgender Haupt­positionen:

  • Schaden­sersatz
  • Schmer­zensgeld
  • Wertminderung
  • Totalschaden / wirtschaft­licher Totalschaden
  • Verdien­stausfall
  • Mietwage­nkosten
  • Nutzungs­ausfall

Weiter übernehmen wir auch Ihre Strafver­teidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie auf dem Gebiet des Verkehr­sord­nungswidrig­keiten- und Verkehrsstraf­rechts (z.B. Ge­schwindig­keits­über­tretung, Rotlicht- und Abstandsver­stoß, Fah­ren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Trunkenheit im Ver­kehr, Fahren unter Droge­nein­fluss etc.).

Bei weiteren Fragen zu diesem Themenkreis sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.

Streit mit dem Arbeitgeber, der Baufirma oder dem Vermieter?

Unsere Rechtsgebiete auf einen Blick

  • Dr. Thomas Schmidt
  • Dr. Patrick Schorsch
  • Markus Reiner LL.M.
  • Gabriela Marzahn
  • Dr. Thomas Schmidt

    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

    Telefon:  +49 (0)221 337 26 36
    Telefax:  +49 (0)221 337 26 40

    Geboren
    • 1967 in Hagen/NRW
    Zulassung als Rechtsanwalt
    • seit 2001
    Ausbildung
    • Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Universität zu Köln
    Vorangegangene Berufstätigkeit
    • Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln
    • Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei „Norton Rose Vieregge“
    • Rechtsanwalt in der Kölner Sozietät „Loschelder Rechtsanwälte“
    Fremdsprachen
    • Englisch
    Tätigkeitsschwerpunkte
    • Bau- und Werkvertragsrecht
    • Architekten- und Ingenieurrecht

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Dr. Patrick Schorsch

    Fachanwalt für Miet- und WEG-Rech

    Telefon: +49 (0)211 513 67 82
    Telefax: +49 (0)211 513 68 16

    Geboren
    • 1969 in Mettmann
    Zulassung als Rechtsanwalt
    • seit 1998
    Fachanwaltsbezeichnung
    • seit 2006
    Ausbildung
    • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Universität zu Köln
    Vorangegangene Berufstätigkeit
    • Rechtsanwalt in der Sozietät "Pünder, Volhard, Weber & Axster" (jetzt: "Clifford Chance")
    Fremdsprachen
    • Englisch
    Tätigkeitsschwerpunkte
    • Miet- und WEG-Recht
    • Arztrecht

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Markus Reiner LL.M.

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Telefon:  +49 (0)2104 28 68 20
    Telefax:  +49 (0)2104 28 68 24

    Geboren
    • 1971 in Alpen
    Zulassung als Rechtsanwalt
    • seit 2002
    Ausbildung
    • Universitäten Bielefeld und Valencia/Spain
    • University of the western Cape/South Africa (LL.M. 2001)
    • Weiterbildung zum Wirtschaftsjuristen an der Steuer- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf
    Fremdsprachen
    • Englisch
    • Spanisch
    Tätigkeitsschwerpunkte
    • Arbeitsrecht
    • Gesellschaftsrecht

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Gabriela Marzahn

    Rechtsanwältin Familien-, Erb- und Verkehrsrecht

    Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
    Telefax: +49 (0)2104 28 68 24

    Geboren
    • 1968 in Düsseldorf
    Zulassung als Rechtsanwältin
    • seit 1998
    Ausbildung
    • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
    Vorangegangene Berufstätigkeit
    • Rechtsanwältin in der Düsseldorfer Sozietät "Brembach, Liedgens, Zmugg"
    Fremdsprachen
    • Englisch
    Tätigkeitsschwerpunkte
    • Familien- und Erbrecht
    • Verkehrsrecht

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Dr. Thomas Schmidt
  • Dr. Patrick Schorsch
  • Markus Reiner LL.M.
  • Gabriela Marzahn

Sie haben noch Fragen oder möchten uns direkt kennenlernen?

Unsere Standorte auf einen Blick

Düsseldorf

RA Dr. Patrick Schorsch

Alt-Pempelfort 11a
40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 51 36 782
Telefax: +49 (0)211 51 36 816

Mettmann

RAin Gabriela Marzahn
RA Markus Reiner LL.M.

Johannes-Flintrop-Straße 8-10
40822 Mettmann
Telefon: +49 (0)2104 28 68 20
Telefax: +49 (0)2104 28 68 24

Köln

RA Dr. Thomas Schmidt

Roonstraße 34
50674 Köln
Telefon: +49 (0)221 33 72 636
Telefax: +49 (0)221 33 72 640